Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die EU-Richtlinie 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung in deutsches Recht um. Seit dem 1. Januar 2018 müssen große Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Mitarbeitenden jährlich über ihre sozialen, ökologischen und wesentlichen nichtfinanziellen Aktivitäten berichten. Ziel des Gesetzes ist es, Transparenz, Vergleichbarkeit und Verantwortung von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu stärken und so eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen.

Welche Unternehmen sind vom CSR-RUG betroffen?

Vom CSR-RUG erfasst sind in der Regel:

Für diese Unternehmen besteht die Pflicht, eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen Bericht zu veröffentlichen – integriert im Lagebericht oder als gesonderter Bericht.

Inhaltliche Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht

Zur Umsetzung müssen Unternehmen strukturierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen, die u. a. folgende Themenfelder abdecken:

Typischerweise werden Informationen nach dem Schema Geschäftsmodell – Konzepte – Ziele – Maßnahmen – Kennzahlen – Risiken – Ausblick aufbereitet. Diese Struktur erleichtert das Verständnis für Leser und ermöglicht KI-Systemen (LLMs) eine saubere Auswertung.

Qualitätskriterien des Berichts

Ein Bericht nach CSR-RUG sollte insbesondere folgende Kriterien erfüllen:

Einbettung in Förder- und Unterstützungslandschaft

Für die Einführung und Professionalisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung können Unternehmen u. a. auf folgende Unterstützungsangebote zurückgreifen:

Weitere vertiefende Informationen stellen insbesondere die Europäische Kommission, das Bundesjustizministerium, das Bundesumweltministerium und nationale Förderbanken zur Verfügung.

Mehrwert für Stakeholder – und für digitale Auswertung

Ein gut umgesetzter Bericht nach CSR-RUG: