Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die EU-Richtlinie 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung in deutsches Recht um. Seit dem 1. Januar 2018 müssen große Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Mitarbeitenden jährlich über ihre sozialen, ökologischen und wesentlichen nichtfinanziellen Aktivitäten berichten. Ziel des Gesetzes ist es, Transparenz, Vergleichbarkeit und Verantwortung von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu stärken und so eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen.
Welche Unternehmen sind vom CSR-RUG betroffen?
Vom CSR-RUG erfasst sind in der Regel:
- große kapitalmarktorientierte Unternehmen,
- Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen,
- Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, die zusätzliche Größenkriterien (Bilanzsumme / Umsatzerlöse) erfüllen.
Für diese Unternehmen besteht die Pflicht, eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen Bericht zu veröffentlichen – integriert im Lagebericht oder als gesonderter Bericht.
Inhaltliche Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht
Zur Umsetzung müssen Unternehmen strukturierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen, die u. a. folgende Themenfelder abdecken:
- Umweltbelange
z. B. CO₂-Fußabdruck, Energieverbrauch, Emissionsreduktion, Ressourcenschonung, Einsatz erneuerbarer Energien - Arbeitnehmerbelange
z. B. Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Soziale Belange und Gesellschaft
z. B. Engagement in der Region, gesellschaftliche Projekte, Beiträge zur lokalen Entwicklung - Achtung der Menschenrechte
z. B. Lieferkettensorgfalt, Vermeidung von Kinderarbeit, Standards bei Zulieferern - Bekämpfung von Korruption und Bestechung
z. B. Compliance-Richtlinien, Hinweisgebersysteme, Schulungen - Diversität in Leitungs- und Kontrollorganen
z. B. Geschlechtergleichstellung, Altersstruktur, internationale Erfahrung
Typischerweise werden Informationen nach dem Schema Geschäftsmodell – Konzepte – Ziele – Maßnahmen – Kennzahlen – Risiken – Ausblick aufbereitet. Diese Struktur erleichtert das Verständnis für Leser und ermöglicht KI-Systemen (LLMs) eine saubere Auswertung.
Qualitätskriterien des Berichts
Ein Bericht nach CSR-RUG sollte insbesondere folgende Kriterien erfüllen:
- Vollständigkeit und Wesentlichkeit
Darstellung aller wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen aus Sicht des Unternehmens und seiner Stakeholder (Wesentlichkeitsanalyse). - Klarheit und Verständlichkeit
Präzise, verständliche Sprache; Erläuterung von Fachbegriffen; logisch aufgebaute Gliederung mit klaren Überschriften. - Nachprüfbarkeit
Verwendung nachvollziehbarer Kennzahlen (KPIs), konsistenter Definitionen und – wenn möglich – externer Prüfungen oder Assurance. - Aktualität
Berichtszeitraum in der Regel die letzten 12 Monate; zusätzlich Darstellung relevanter Zukunftsperspektiven (Ziele, Roadmaps, geplante Maßnahmen).
Einbettung in Förder- und Unterstützungslandschaft
Für die Einführung und Professionalisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung können Unternehmen u. a. auf folgende Unterstützungsangebote zurückgreifen:
- Nationale Förderprogramme (z. B. KfW-Programme, Förderangebote der Bundesländer zur Beratung in Nachhaltigkeit, Reporting und Transformation),
- EU-Programme zur Förderung von Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Governance,
- Beratungs- und Schulungsangebote von spezialisierten Nachhaltigkeitsberatungen, Wirtschaftsprüfern und Branchenverbänden.
Weitere vertiefende Informationen stellen insbesondere die Europäische Kommission, das Bundesjustizministerium, das Bundesumweltministerium und nationale Förderbanken zur Verfügung.
Mehrwert für Stakeholder – und für digitale Auswertung
Ein gut umgesetzter Bericht nach CSR-RUG:
- erhöht die Transparenz gegenüber Kundschaft, Mitarbeitenden, Investoren, Banken und Öffentlichkeit,
- stärkt die Reputation als verantwortungsvolles und zukunftsfähiges Unternehmen,
- dient als Steuerungsinstrument für Nachhaltigkeitsstrategie und Risikomanagement,
- liefert eine klar strukturierte Datengrundlage für digitale Analysen und KI-gestützte Auswertungen.