EBA Bankenleitlinie ab 01/2026: ESG-Risikoanalyse einschl. Kreditportfolio verpflichtend
Am 11. Januar 2026 sind die neuen Leitlinien der European Banking Authority zu ESG-Risiken (Guidelines on the management of ESG risks der European Banking Authority, EBA (EBA/GL2025/01) für alle großen und mittelgroßen Banken in der EU in Kraft getreten. Für kleinere Banken werden die Leitlinien ab 2027 gelten. Damit sind alle Banken verpflichtet, sich ein umfassendes Risikomanagement zu Nachhaltigkeitsthemen (ESG: Environment, Social, Governance) zu geben. Das umfasst auch die Risikobewertung des Kreditportfolios. Somit müssen Banken zukünftig bei der Kreditvergabe genauer nachfragen, erfassen und bewerten, welche ESG-Risiken mit dem Kredit und mit dem kreditnehmenden Unternehmen verbunden sind.
Das führt dazu, dass Banken umfassende Nachhaltigkeits-Fragebögen von den Unternehmen beantwortet wissen, um die Nachhaltigkeitsrisiken einschätzen zu können. Die EBA-Leitlinien geben detailliert vor, welche ESG-Risiken abgefragt und bewertet werden müs-sen: Beim Thema Umwelt sind das u. a. die Themen Energieverbrauch, Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, Treibhausgasbilanz (eigene CO2-Emissonen (Scope-1 und Scope-2) sowie CO2-Emissionen in der Wertschöpfungskette (Scope-3)). Außerdem geht es um Risiken aus dem Klimawandel für das Unternehmen und Geschäftsmodell, um mögliche Risikolücken beim Versicherungsschutz. Ergänzt wird das durch zahlreiche Angaben rund um Mitarbeiten de, Menschen- und Arbeitsrechte, Compliance und Unternehmensführung.
Wer also Bedarf an Fremdkapital hat oder bestehende größere Bankkredite nutzt, der muss damit rechnen, dass Banken intensiv nach diesen Nachhaltigkeits-Daten und -Maßnahmen fragen werden. Kann man die Fragen nicht oder nicht zufriedenstellend beantworten, kann dies zu schlechteren Kreditkonditionen führen – so die Empfehlung der EBA. Da es sich um umfangreiche Themenkomplexe handelt, ist man besser gut vorbereitet und hat die Themen und Daten aufbereitet. Ideal ist dabei eine Aufbereitung in Form eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts (VSME), der die allermeisten Antworten für die zukünftigen Bankenfragen bereitstellt.
Quelle: EBA