Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die EU-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht um. Seit dem 1. Januar 2018 müssen große Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) jährliche Berichte über ihre sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aktivitäten veröffentlichen. Ziel des Gesetzes ist es, die Transparenz und Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu fördern und die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen.
Zur Umsetzung müssen Unternehmen detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen, die z.B. den CO2-Fußabdruck, Geschlechtergleichstellung und soziale Aktivitäten abdecken. Finanzielle Unterstützung bieten nationale Förderprogramme wie KfW und EU-Programme. Weitere Informationen finden Unternehmen auf den Websites der Europäischen Kommission und nationalen Stellen.